Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung und der Schifffahrtordnung Emsmündung.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind.
Keine Begrenzunghinsichtlich der Länge des Sportbootes. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe);
Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).
Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.
Motorboot-Praxis
Für die amtlichen Sportboot-Führerscheine See und Binnen müssen Sie eine praktische Prüfung ablegen. Das setzt Kenntnisse und Übungen voraus, die Sie auf Ausbildungsfahrten unter Anleitung eines
erfahrenen Praxisausbilders erlernen.
Um die nachstehenden Prüfungselemente einzuüben, hat der Bundesminister für Verkehr, zusammen mit den Fachverbänden, eine Empfehlung von mind. 5 Zeitstunden zu unterschiedlichen Tageszeiten
vorgegeben. Die Praxisfahrten- und Prüfungen für beide Scheine können auf Binnengewässern durchgeführt werden
Zum Prüfungstoff gehören folgende Fahrmanöver und Fertigkeiten: