Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Voraussetzungen für den Erwerb:
Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See und Nachweis, dass nach dessen Erwerb mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon mindestens 500 Seemeilen vor der
theoretischen Prüfung als Wachführer oder dessen Vertreter auf Yachten, zurückgelegt wurden (alternativ: Besitz des Sportküstenschifferscheines oder eines vor dem 01.10.1999 vom DSV ausgestellten
BR-Scheines; Nachweis, dass nach Erwerb des Sportküstenschifferscheines bzw. BR-Scheines mindestens 700 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden).
Prüfungen werden von den durch die Zentrale Verwaltungsstelle gebildeten Prüfungskommissionen abgenommen.