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Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in küstennahen Seegewässern (Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von
der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des
Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des
Schwarzen Meeres). Der Sportseeschifferschein kann für Yachten mit
Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum
Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sportseeschifferscheines
obligatorisch.
Voraussetzungen für den Erwerb:
Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See; Nachweis von
mindestens 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen
Antriebsart zurückgelegt wurden.
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des DMYV und des DSV
abgenommen.
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