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Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung- See
Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung und der Schifffahrtordnung Emsmündung.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einerAntriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.
Keine Begrenzunghinsichtlich der Länge des Sportbootes. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes
Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen;
ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines
Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch
nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).
Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes
(DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.
Motorboot-Praxis
Für die amtlichen Sportboot-Führerscheine See und Binnen müssen Sie eine
praktische Prüfung ablegen. Das setzt Kenntnisse und Übungen voraus, die Sie
auf Ausbildungsfahrten unter Anleitung eines erfahrenen Praxisausbilders
erlernen.
Um die nachstehenden Prüfungselemente einzuüben, hat der Bundesminister für
Verkehr, zusammen mit den Fachverbänden, eine Empfehlung von mind. 5
Zeitstunden zu unterschiedlichen Tageszeiten vorgegeben. Die Praxisfahrten- und
Prüfungen für beide Scheine können auf Binnengewässern durchgeführt werden.
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