Skipper Detlef Kirchner  29324 Wienhausen / Nordburg   Splettkampsweg 24    Tel. 0 50 82 - 91 59 04 Mobil 0171 - 75 34 89 3

 

 

Home 
Führerscheine 
Ausbildungsboote 
Preisinfos 
Erfahrungen 
Mein Ausbilder 
Anmeldung 
Termine 
Bilder 
Impressum 
Email 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nav Both Clr.gif                    Nav Both Clr.gif

   Grundsätzliches     Binnenschein      Seeschein      Küstenschifferschein      Sportseeschifferschein      Sachkundelehrgang   

 

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung- See

Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung und der Schifffahrtordnung Emsmündung.

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einerAntriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.

Keine Begrenzunghinsichtlich der Länge des Sportbootes. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).

Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.

Motorboot-Praxis
Für die amtlichen Sportboot-Führerscheine See und Binnen müssen Sie eine praktische Prüfung ablegen. Das setzt Kenntnisse und Übungen voraus, die Sie auf Ausbildungsfahrten unter Anleitung eines erfahrenen Praxisausbilders erlernen.
Um die nachstehenden Prüfungselemente einzuüben, hat der Bundesminister für Verkehr, zusammen mit den Fachverbänden, eine Empfehlung von mind. 5 Zeitstunden zu unterschiedlichen Tageszeiten vorgegeben. Die Praxisfahrten- und Prüfungen für beide Scheine können auf Binnengewässern durchgeführt werden.

Zum Prüfungstoff gehören folgende Fahrmanöver und Fertigkeiten:

  1. Ablegen vom Steg
  2. Anlegen am Steg
  3. Rettungsmanöver, „Person über Bord“ (auch „Mann über Bord-Manöver“ genannt)
  4. Wenden auf engem Raum
  5. Kursgerechtes Aufstoppen
  6. Kursgerechte Rückwärtsfahrt
  7. Kursgerechte Kompassfahrt
  8. Schifffahrtzeichen und Landmarken erkennen und entsprechend manövrieren
  9. Eine Peilung
  10. Kreuzpeilung
  11. Anlegen einer Rettungsweste und eines Sicherheitsgurtes